Rauchwarnmelderpflicht!

Der Landtag Baden – Württemberg hat am 10. Juli 2013 das Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Danach müssen bei allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder installiert und bei Bestandsgebäuden bis 31.12.2014 nachgerüstet werden.

Für nähere Informationen erreichen Sie uns unter 0791 / 491100.