19 Jul Rauchwarnmelderpflicht!
Posted at 20:02h
in Gesetze
Der Landtag Baden – Württemberg hat am 10. Juli 2013 das Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Danach müssen bei allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder installiert und bei Bestandsgebäuden bis 31.12.2014 nachgerüstet werden.
Für nähere Informationen erreichen Sie uns unter 0791 / 491100.